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Rechtstexte News für dein Handmadebusiness - Anpassung Impressum!

Das erwartet dich:

Darum geht es heute

Dass Rechtstexte für dein Handmadebusiness nicht freiwillig, sondern Pflicht sind und zum Fundament gehören, wissen heute deutlich mehr Shops, als noch vor einigen Jahren. Zu diesem Bewusstsein tragen wir alle ein Stückchen bei und so ist es mittlerweile genauso normal Rechtstexte zu haben, wie ein Gewerbe anmelden zu müssen oder seine Verpackung zu lizenzieren. 

Es gibt heute eine wichtige Ergänzung, das Impressum betreffend, die du ggf. vornehmen musst, wenn du eigene Videos (auch Reels, Shorts, TikToks) hochlädst. Ob du auch betroffen bist, erfährst du jetzt!

Disclaimer: Auch wenn ich keine Anwältin bin, gehören Themen wie diese (Rechtstexte für dein Handmadebusiness) in meinem Alltag als Unternehmensberaterin fest dazu. Damit ich dir solche wichtigen Updates nicht vorenthalten muss, arbeite ich eng mit der IT-Recht Kanzlei München zusammen. 

Mein Versprechen: Dieser Beitrag wurde vorher von einem Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei geprüft und für den Blog hier freigegeben. Schließlich sollst du dich auf alle Informationen hier verlassen können.

Wie es zu diesem Artikel kam

Vor einigen Tagen wurde ich durch einen ganz lieben Shop angeschrieben. Die Shopbesitzerin konfigurierte ihr Impressum über das Mandantenportal der IT-Rechtkanzlei und stieß auf ein Feld, welches sie etwas stutzig machte. Hier wurde ich dann um Rat gebeten. 

„Halten Sie eigens erstellte oder mit Eigenwerbung gespeiste Videos in gewissem Umfang zum Abruf bereit?” – Jo, muss ich hier „Ja” ankreuzen?

Vielleicht bist du noch neu hier und fragst dich, warum man mich zu diesem Thema anschreibt, obwohl ich eben keine Anwältin bin. Das liegt daran, dass ich quasi als Ansprechpartnerin für das Thema „Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei” für euch Kreativ-Label fungiere und nicht nur bei der Buchung, sondern auch beim Einpflegen assistiere. 

Zurück zur Kundin. Das Gefühl sagte „Ja”, aber sie habe bei noch keinem anderen Shop diesen Zusatz im Impressum gesehen und sei deshalb verunsichert. 

Ich loggte mich direkt einmal ein, denn der Wortlaut sagte mir zunächst nichts, und das, obwohl ich mich mit dem Thema viel beschäftige. Ein kleiner Schockmoment. Als ich mich einloggte, fand ich den besagten Punkt. Mein erster Gedanke „Toll, wieder eine Änderung, weil wir Reels machen!”.

Was macht eine Jo, wenn sie zu einem Thema offiziell nichts sagen kann / darf? Sie fragt die zuständigen Partner, die etwas sagen dürfen! 

Mit einer Mail an die Kanzlei wurde schnell ersichtlich, wir müssen hier „Ja” ankreuzen und bis jetzt haben das viele (inkl. mir) nicht gemacht! So war sicher, ich leite die Info direkt an den Shop weiter und mache für dich einen Artikel, damit auch du diese Änderung vornehmen kannst. 

Was genau, das „Ja” jetzt für dich bedeutet? Los geht’s mit einer verständlichen, kleinen Zusammenfassung ohne Fachchinesisch!

Änderung in der Konfiguration des Impressums

Was bedeutet dieser Punkt für deine Rechtstexte?

„Seit 2020 nimmt das Telemediengesetz neben Videosharing-Plattformen wie YouTube auch Seitenbetreiber mit veröffentlichen Videos in bestimmtem Umfang besonders in die Pflicht und stellt unter gewissen Voraussetzungen erweiterte Informationspflichten im Impressum auf.” (Auszug Blogartikel IT-Recht Kanzlei)

Kurz: Machst du Videos auch auf Instagram und Co. und erfüllst so einen gewissen Rahmen (zu diesem gleich mehr), bist du laut Definition ein „Anbieter audiovisueller Mediendienste”. Somit bist du verpflichtet bei diesem Punkt „Ja” im Mandantenportal anzukreuzen und musst nun eine Erweiterung in deinem Impressum einbringen.

Bist du nicht Mandant bei der IT-Recht Kanzlei, muss diese Erweiterung natürlich trotzdem in deinem Impressum zu sehen sein. Füge diese Erweiterung dann also gern manuell hinzu bzw. über deinen Anbieter.

Welcher Rahmen muss erfüllt werden?

Damit du als „Anbieter audiovisueller Mediendienste” giltst und unter die Erweiterungspflicht des Impressums fällst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Beide Videos dienen dem Zweck der Eigenwerbung. Das sind unter anderem, aber nicht nur, das Zeigen von deinen Produkten, das Zeigen deiner Verpackungsabläufe etc. Hier kannst du dir merken: Möchtest du mit diesem Video deine Community zum Kauf anregen, dann gilt das Video als „Eigenwerbung” und erfüllt Punkt 1 und | oder 2.

Zusätzlich müssen diese „Eigenwerbe-Videos” einen der folgenden Punkte erfüllen:

Erfüllst du einen dieser Punkte, bedeutet das vereinfacht gesagt: Dein Impressum bedarf einer Erweiterung. Übrigens ist es hierbei egal, wie lang die Videos sind. Auch Kurzclips, wie Reels, Shorts und TikToks gehören dazu.

Welche Punkte kommen im Impressum dazu?

Diese Informationen müssen nun zusätzlich in deinem Impressum sichtbar sein:

Punkt 1 also bei mir ist das EU-Land z.B. Deutschland, ist bei vielen bereits im Impressum hinterlegt bei der Adresse. 

Punkt 2 klingt gruseliger, oder? Einer der Gründe, warum ich mich für einen Blogartikel entschieden habe! Die gute Neuigkeit ist nämlich, es ist nur halb so wild, wie es da erstmal klingt.

Aufsichtsbehörde? Wie, was, wo??!

In Deutschland ist die passende Aufsichtsbehörde die „Landesmedienanstalt” des jeweiligen Bundeslandes. Diese Anschrift kannst du ganz einfach für dein Bundesland über diese Website (gelber Button) herauskopieren. Klicke dein Bundesland an und schon hast du alle Informationen.

Diese Informationen kannst du am Ende deines Impressums noch hinzufügen (Beispiel, wie es bei mir aussieht):

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot audiovisueller Mediendienste:

Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)

Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt

Wichtig: Wenn du die Texte der IT-Rechtkanzlei gebucht hast, kannst du diese Informationen im Mandantenportal beim Konfigurator des Impressums angeben. Diese werden dann rechtskonform in dein Impressum eingefügt. Bist du woanders Mandant bzw. schreibst dir deine Rechtstexte selber, kannst du diese Formulierung an das Ende deines Impressums setzen.

Zusammenfassend

Ich, und zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch du, gehören laut Telemediengesetz zu den „Anbietern audiovisueller Mediendienste”. Durch diese Einordnung sind wir verpflichtet, unser Impressum zu erweitern, nämlich um unser EU-Land (das wird meist schon in der Adresse im Impressum angegeben) und der zuständigen Aufsichtsbehörde samt Anschrift. 

Einen sehr ausführlichen Artikel der IT-Rechtkanzlei findest du auch noch mal über den Button. Der Artikel hat mir, zusätzlich zum persönlichen Kontakt mit der Kanzlei, als Quelle gedient. 

Damit du auch rechtssicher unterwegs bist, prüfe bitte, ob du betroffen bist und falls ja, ändere unbedingt dein Impressum ab. 

Bei Fragen schreib mir gern jederzeit eine Nachricht bei Instagram @simply_academy oder eine Mail an joceline@simplyacademy.info.

Ganz viel Erfolg mit deinem Handmade Business und Kreativ Label, deine Simply Jo ✨

PS: Du hast noch keine Rechtstexte? Bzw brauchst noch Infomaterial? Dann schau dir gern mein 20min Info-Video in Zusammenarbeit mit der Kanzlei an. Dort geben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema und das Ganze für 0€!

Weitere nützliche Links

Du hast noch ein paar Minuten Zeit? Dann schau dir unbedingt noch die folgenden Angebote an. Diese Unterstützen dich zusätzlich in deinem Handmade Business.

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